03. November 2025 | SFP AST Swiss Real Estate

Kapitalaufnahme der SFP AST Swiss Real Estate

Medienmitteilungen

Die SFP Anlagestiftung führt für die Anlagegruppe SFP AST Swiss Real Estate eine Kapitalaufnahme im 4. Quartal 2025 durch. Das Zielvolumen der Kapitalaufnahme beträgt rund CHF 200 Millionen.

Das neue Kapital dient dem weiteren Ausbau des qualitativ hochwertigen Immobilienportfolios sowie Entwicklungen im Bestandesportfolio. Bereits heute sind Liegenschaften im Umfang von rund CHF 120 Millionen beurkundet und wurden per 1. November 2025 in die Anlagegruppe integriert. Zusätzlich befinden sich weitere Objekte mit einem Gesamtvolumen von über CHF 80 Millionen in fortgeschrittener Prüfung sowie über CHF 200 Millionen Entwicklungsliegenschaften sind angebunden, welche mit Fertigstellung in die Anlagegruppe integriert werden.

Mit der Kapitalaufnahme soll die bestehende Akquisitions- und Entwicklungspipeline erschlossen werden, um das Portfolio entsprechend der Anlagestrategie weiter auszubauen. Der Fokus im weiteren Wachstum bleibt strategiekonform auf qualitativ hochstehenden Liegenschaften mit einer sehr guten Lagequalität. Aktuell sind rund 85% des Portfolios in Liegenschaften in Grossstädten und deren Agglomerationsgürtel investiert («KGAST Gemischt» ca. 65%). Die Zielallokation bleibt unverändert bei 60% Wohnen.

Zeichnungsfrist
Die Zeichnungsfrist beginnt am 17. November und endet am 12. Dezember 2025 um 12.00 Uhr. Sollte die Kapitalaufnahme sehr stark überzeichnet sein, behält sich die Anlagestiftung am Ende der Zeichnungsfrist und zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Anleger vor, eine proportionale Kürzung aller Zeichnungen vorzunehmen.

 

Angaben zur Kapitalaufnahme

Ansatz

«best effort»

Mindestvolumen der Zeichnung

Minimal 100 Ansprüche

Ausgabepreis

Massgebender NAV per Liberierungsdatum zzgl. 1.00% Verwässerungsschutz (zu Gunsten der Anlagegruppe) und 0.25% Vertriebskommission

Liberierungsdatum
(Valuta)

14. Januar 2026

Valorennummer / ISIN

43 753 274 / CH0437532747

Zuteilungsprozess

Sollte die Kapitalaufnahme sehr stark überzeichnet sein, behält sich die Anlagestiftung am Ende der Zeichnungsfrist und zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Anleger vor, eine proportionale Kürzung aller Zeichnungen vorzunehmen.

Abruf

Mindestens 50% des Zeichnungsvolumens werden per 14. Januar 2026 abgerufen. Über den Abruf eines allfälligen Restkapitals wird im Zuge der Liberierung informiert.

Zeichnungsfrist

Start: 17. November 2025
Ende: 12. Dezember 2025 (12.00 Uhr)

 

Wir präsentieren weitere Details zur Kapitalaufnahme in der Telefonkonferenz vom 13. November 2025 oder im persönlichen Gespräch.

Die Telefonkonferenzen zur Kapitalaufnahme finden wie folgt statt:

Für eine Terminvereinbarung zum persönlichen Gespräch stehen Ihnen die Client Relationship Management Teams in Zürich und Lausanne sowie Matthias Flückiger, Portfolio Manager, zur Verfügung.

Der Zeichnungsschein und die Beitrittserklärung stehen hier zum Download bereit

 

Weitere Informationen 

Der Jahresbericht sowie der Prospekt der SFP AST Swiss Real Estate stehen unter www.sfp-ast.ch zur Verfügung. 

Kontakt

Portrait Philippe Rothlin
Philippe Rothlin

Geschäftsführer
SFP Anlagestiftung

Head Shared Services

Portrait Patrick Sege
Dr. Patrick Sege

Head Client Relationship Management & Marketing

Portrait Matthias Flückiger
Matthias Flückiger

Portfolio Manager Real Estate Direct
SFP AST Swiss Real Estate

Regelmässige News und Informationen zu aktuellen Themen.