11. Februar 2019 | Mara Ludwig

Der Eigenmietwert - Zeit für einen Systemwechsel?

Der Eigenmietwert entspricht einem fiktiven Betrag, den ein Hauseigentümer bei der Vermietung der Fläche von einem Dritten erhalten würde. Dieser Betrag ist bei der Berechnung der Einkommensteuer zu addie­ren. Hingegen können Aufwendungen für Zinsen und Instandhaltungen in Abzug gebracht werden. Hinter­grund dieser Regelung ist das Gewährleisten einer steuerlichen Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern, da die Miete keine abzugsfähige Posi­tion des steuerbaren Einkommens darstellt. Nun präsentierte die WAK (Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben) im August 2018 die Eckwerte einer Abschaffung des Eigenmietwerts.

Welche Konse­quenzen resultieren für Schweizer Haushalte und wer profitiert von einem Systemwechsel? Aufgrund des Wegfalls der Abzugsmöglichkeit von Schuldzinsen werden Schweizer Haushalte tendenziell die Kredit­aufnahme reduzieren. In Bezug auf die anfängliche Beobachtung des hohen Verschuldungsgrades kann eine Stabilisierung der Finanzmärkte und eine Gleich­behandlung von Immobilienkäufern mit Eigenmitteln gewährleistet werden.

«Junge Ersterwerber, die Fremd­mittel aufnehmen müssen, sind aufgrund fehlender Abzugsmöglichkeiten benachteiligt. Eine plötzliche Zinswende würde diesen Effekt verstärken. Auch werden Eigentümer geneigt sein, Instandhaltungen zu reduzieren oder in die Zukunft zu «schieben».»

Dies würde dem bislang auffallend gut erhaltenen Zustand der Schweizer Immobilien entgegenwirken. Zusammen­fassend werden die Konsequenzen der Abschaffung des Eigenmietwerts deutlich. Das finanzwirtschaft­liche Umfeld und die Geldpolitik sind zu berücksichti­gende Determinanten.

Die Auswirkungen werden massgeblich durch den Belehnungsgrad, Höhe der Hypothekarzinsen, Anteil des Eigenmietwertes der Höhe der Sanierungs- und Unterhaltskosten bestimmt. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Neuregelungsversuchen bleibt abzuwar­ten welche Anpassungen gesetzlich verankert werden.

 

Mara Ludwig

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